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Besucher seit dem 08.12.2011

 

 

Beiträge und Umlagen gemäß § 9 der Vereinssatzung

Gültig ab 01.01.2011
als PDF zum Ausdrucken

Aufnahmegebühren:

Erwachsene Segler/Motorbootfahrer

einmalig

90,00 

 

Erwachsene Paddler/Kanuten

einmalig

45,00 

 

Erwachsene inaktiv

einmalig

45,00 

 

Ehepartner(innen)/Partner(innen)

einmalig

45,00 

 

Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)

einmalig

5,00 

 

Erwachsene Schüler, Studenten sowie Wehrpflichtige (auf schriftl. Antrag) *  gilt nicht für Auszubildende

einmalig

45,00 

 

Sie möchten Mitglied im BRSV werden? Bitte ausdrucken und an den Vorstand zurück senden!  Aufnahmeantrag

 

 

Beiträge:

Erwachsene Segler/Motorbootfahrer

jährlich

100,00 

 

Erwachsene Paddler/Kanuten

jährlich

100,00 

 

Ehepartner/Lebensgemeinschaften

jährlich

140,00 

 

Inaktive

jährlich

50,00 

 

Jugendliche (bis zum vollendeten 17.Lebensjahr)

jährlich

36,00 

 

Erwachsene Schüler, Studenten sowie Wehrpflichtige (auf schriftl. Antrag)*

jährlich

60,00

 

* gilt nicht für Auszubildende

 

 

Liegegelder

Binnenhafen:

je Saison und qm

10,00 €

 

Außenanlagen:

je Saison und lfd. Meter

11,00 €

 

Winterlagerhalle:

je Saison und qm

7,20 €

 

Paddelbootschuppen:

pro Jahr

30,00 €

Anlagenabgeltung

Sommerliegeplätze: (Binnenhafen)

je qm Bootsfläche

40,00 €

 

Sommerliegeplätze: (Weseranlage)

je lfd. mtr. Bootslänge

40,00 €

 

Winterlagerhalle:

je qm Bootsfläche

70,00 €

  Paddelbootschuppen: Altmitglieder   50,00 €
  Paddelbootschuppen: Neumitglieder   100,00 €

Gastlieger:

Mitglieder Freihafenabkommen wenn Abkommen ange-

wandt werden kann, für Abgaben (Strom, Wasser ....)

pro Tag

2,00 €

 

Gäste aus Fremdvereinen

pro Tag

10,00 €

 

Vereinsmitglieder je Nutzung eines festvergebenen

Liegeplatzes bis 3 m Breite

pro Tag

1,50 €

 

Desgl., über 3 m Breite

pro Tag

2,00 €

 

Die Flächen bzw. Längenpreise werden immer auf volle

Euro-Beträge aufgerundet.

 

 

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird 40,00 in Rechnung gestellt    

Die Kosten des Bezuges des „Sportschipper“, der für jedes aktive Mitglied bestellt wird, wird neben den Beiträgen und damit zusätzlich erhoben

 

 

Beiträge und Umlagen sind unaufgefordert zu entrichten, Einzugsermächtigung ist zu erteilen. Es erfolgt keine Rechnungsstellung. Das Bankeinzugsverfahren ist zwingend.

 

 

Gastlieger aus Fremdvereinen und aus Vereinen des Freihafenabkommens zahlen in bar an den Hafenwart.

 

 

 

Beschlossen auf der außerordentlichen Generalversammlung vom 10.03.2011